Die Siedlungskommissionen sind Genossenschaft in Aktion. Die EBG lebt von dem grossen Engagement ihrer Genossenschafter*innen. Ein ganz wichtiger Teil davon sind die Siedlungskommissionen. Sie übernehmen soziale Aufgaben und sie bilden das Bindeglied zwischen dem Vorstand und den Siedlungsbewohner*innen. Was die Kommissionen tun.

Seit der umfassenden Statutenrevision der EBG im Jahr 2007 verfügt die EBG Bern über Siedlungskommissionen (Siko). Die Siedlungskommissionen kümmern sich um das genossenschaftliche Zusammenleben und sind in Siedlungsanliegen das Bindeglied zwischen den Bewohner*innen und dem Vorstand und der Geschäftsstelle. Sie sind für eine Mitgliedergenossenschaft wie die EBG äusserst wichtig. Die Siko sind basisdemokratisch organisiert.

Mitmachen lohnt sich: Die Mitarbeit in der Siko bietet die Chance, die EBG mitzugestalten, mit den Nachbar*innen in Kontakt zu sein und zu einer lebendigen und kreativen Siedlung beizutragen.

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Was sind und tun die Siedlungskommissionen?


• Sie sind Anlaufstelle für soziale Anliegen der Siedlungsbewohner*innen

• Sie übernehmen soziale und kulturelle Aufgaben. Zum Beispiel die Begrüssung von Neuzuzüger*innen, Krankenbesuche und Nachbarschaftshilfe
 
• Sie organisieren die jährliche Siedlungsversammlung, die jeweils im ersten Jahresquartal stattfindet

• Sie können auch andere Aktivitäten stemmen, zum Beispiel Siedlungsfeste, Jassturniere oder Grillabende. Dazu steht den Siedlungskommissionen ein Budget zur Verfügung

• In manchen Siedlungen betreuen die SiKo auch die Gemeinschaftsräume

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Welche Kompetenzen haben die Siedlungskommissionen?

• Die SiKo erhalten für ihre Aktivitäten und Aufgaben jährlich einen Budgetbetrag

• Die SiKo haben in Siedlungsangelegenheiten, die das Zusammenleben in der Genossenschaft betreffen, gegenüber dem Vorstand der EBG ein Vorschlagsrecht

• Die Siko werden bei der Umsetzung von Neu- und Umbauten in der Siedlung einbezogen

• Die SiKo können die Siedlung, in Absprache mit dem Vorstand, in externen Nachbarschaftsgremien vertreten

• Die Siko können die vom Vorstand beschlossene Haus- und Gartenordnung ergänzen. Diese Erweiterungen erfordern die Zustimmung der Siedlungsversammlung

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Wer wählt die Siedlungskommission und wie gross ist sie?


• Die Siko wird von der Siedlungsversammlung gewählt. Jede Genossenschafter*in kann wählen und über die Zusammensetzung mitbestimmen – und sich auch selber als Siko-Mitglied zur Verfügung stellen.

• Die Siko besteht aus mindestens drei und maximal sieben Mitgliedern pro Siedlung. Je mehr Mitglieder die Siko hat, desto breiter kann sie tätig sein.

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Was darf von einem SiKo-Mitglied erwartet werden?


• Die SiKo erhalten jährlich einen Budgetbetrag für Ihre Aufgaben. Die Siko und ihre Mitglieder haben die Freiheit, Schwerpunkte zu setzen.

• Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Die Siko-Mitglieder erhalten eine kleine Entschädigung von CHF 200 - 300 pro Jahr.

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Was gehört nicht zu den Aufgaben der Siedlungskommission?

• Verwaltungsaufgaben und Reparaturen aller Art wie etwa Mietvertragliches, Schadensmeldungen und so weiter

• Mieter*innenkonflikte

• Rechtliche Schritte

Haben Sie Interesse, sich in einer SiKo oder anderweitig für die Nachbarschaft zu engagieren?

Melden Sie sich bei pascal.vondach@ebgbern.ch oder direkt bei den SiKo (siko.namesiedlung@ebgbern.ch)

 

Illustrationen: Olivia von Wattenwyl